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"Sie sägten die Äste ab, auf denen sie saßen und schrien sich zu ihre Erfahrungen, wie man schneller sägen könnte, und fuhren mit Krachen in die Tiefe, und die ihnen zusahen, schüttelten die Köpfe und sägten weiter." (Bertold Brecht )

Statement zur Akteneinsicht in der Unteren Forstbehörde Freiberg/ Denkmalschutzbehörde Döbeln im März 2024 

Natura 2000- Gebiete sind durch Artikel 6 der FFH-Richtlinie einem strengen Schutzregime unterstellt. Es existiert ein Verschlechterungsverbot, d. h. die zuständigen Behörden dürfen Plänen und Projekten nicht zustimmen, die zu einer Verschlechterung oder Störung von Arten führen können. Dazu ist es aber im Wald von Lichtenwalde gekommen. Flurstück 478a der Gemarkung Lichtenwalde, genannt Kauhübel oder Butterberg ist Bestandteil des FFH-Gebietes Zschopautal. Auf diesem Flurstück wurden die Lebensraumtypen erheblich geschädigt, z. B. Labkraut-Eichen- Hainbuchenwald und Hainsimsen-Buchenwälder. Im Zuge der Holzerntemaßnahmen sind durch den Eigentümer zwei sogenannte Blößen (baumlose Stellen im Wald) verbunden mit einer Schneise auf einer Fläche von 2,4ha entstanden. Das Kriterium der lebensraumtypischen Strukturen hat sich vom Erhaltungszustand B auf C verschlechtert. Die "BI Kahlschlag stoppen in Lichtenwalde" hat entsprechende Einschätzungen der Unteren Naturschutzbehörde und der Landesdirektion in Sachsen bei ihrer Akteneinsicht im LRA Mittelsachsen am 21.März 2024 gefunden. Weiterhin wird festgestellt, dass sich die Eignung der Fläche als Jagdhabitat waldgebundener Fledermäuse für rund 50 Jahre verschlechtert hat. Für mehr als 50 Jahre hat das Gebiet die Fähigkeit zur natürlichen Ausbildung von Fledermausquartieren verloren.

 

Welche Konsequenzen folgen aus den protokollierten Umweltschäden? 

Auf dem Flurstück 478a untersagt die Untere Naturschutzbehörde dem Waldbesitzer neben anderen Maßnahmen die forstliche Erntenutzung für 25 Jahre. Möglich bleibt die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen und Pflegemaßnahmen auf den entstandenen Blößen bis ein gesicherter Bestand erreicht ist.

 

Wie fällt die Reaktion des Waldbesitzers aus? Er beantragte am 1. Februar 2024 eine forstliche Holzernte von 15 Festmetern pro Hektar, verteilt auf alle Flurstücke, inklusive des geschundenen Flurstückes 478a, dem Butterberg.

 

Wir fordern von den zuständigen Behörden die Zurückweisung des Antrages und die konsequente Durchsetzung der angeordneten Maßnahmen.

 

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Stand der Petition am 1. Februar 2024 

"Sehr geehrte Frau Diering,

Ihre oben genannte Nachfrage zum Sachstand Ihres Petitionsverfahrens ist beim Sächsischen Landtag eingegangen. Die Sachverhaltsrecherchen sind vorerst beendet und Ihre Petition einschließlich der Stellungnahme des zuständigen Ministeriums liegen dem Petitionsausschuss zur Betrachtung vor.

Wenn sich der Ausschuss eine abschließende Meinung gebildet hat, wird er dem Plenum des Landtages seinen Petitionsbericht sowie die Beschlussempfehlung zur Entscheidung vorlegen. Über diese Landtagsentscheidung werden Sie unterrichtet."

Mit freundlichen Grüßen,

Ulrike Zink

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Das unfassbare Resümee des Gemeinderates zum Thema Abholzung im Zschopautal Lichtenwalde 

Regelmäßig nehmen wir als Bürgerinitiative an den Gemeinderatssitzungen der Gemeinde Niederwiesa mit ihren Ortsteilen Braunsdorf und Lichtenwalde teil. Das Thema „Wald“ im Naturschutzgebiet Zschopautalhänge bei Lichtenwalde war bei der letzten Sitzung am 08. November 2023 ein Tagesordnungspunkt. Zusammenfassend kann man sagen, dass der Bürgermeister Herr Schubert und sein Gemeinderat der Gemeinde Niederwiesa die Ansicht vertreten, bestehende Schutzgebiete (NSG und FFH) seien zwar nötig, die aktuellen Gebiete wären jedoch veraltet. Sie stehen in ihrer jetzigen Form einer touristischen Entwicklung und Nutzung im Wege und sind daher nicht mehr zeitgemäß, so die Aussagen des Gemeinderates. Naturschutzverbände wie NASA und NABU müssten zurückstecken und sich einsichtig zeigen. Unter anderem soll mitten im Naturschutzgebiet ein Waldfriedhof geschaffen werden, obwohl dies nicht genehmigungsfähig ist. Eine Stimme aus dem Gemeinderat äußerte sich wie folgt: „Mensch und Natur sollten eine Einheit bilden, eine Kulturlandschaft müsse gepflegt werden, der private Waldbesitzer Herr Jungbeck tue dies bestens, die Natur sei doch für uns Menschen gemacht“. Alle Aktivitäten des Waldbesitzers werden vom Gemeinderat Niederwiesa gewürdigt und unterstützt. Auf Nachfrage eines Bürgers versprach der Bürgermeister, dass es zeitnah ein Bürgerforum zum Austausch geben solle.

Wir, die Bürgerinitiative "Kahlschlag in Lichtenwalde stoppen" positionieren uns völlig anders.

Wir wollen sanften, naturverbundenen Tourismus, der den Schutz der Natur in Zeiten des Klimawandels als selbstverständlich und innovativ ansieht. Der Wald soll nicht zum Opfer eigenmächtigen Handelns werden, Profitdenken ist Fehl am Platz. Sowohl das wertvolle Flora- und Faunahabitat "FFH" im Zschopautal Lichtenwalde, als auch das errungene Naturschutzgebiet müssen selbstverständlich erhalten werden anstatt bekämpft. 

Jede hier lebende Tier- und Pflanzenart versteht sich als Teil eines wunderbaren, schützenswerten Ganzen und ist damit Lebensgrundlage für uns Menschen. 

Text: Ines, Stefanie, Anja und Josephine 

Petitionsübergabe im Sächsischen Landtag Dresden

Unsere Petition ist abgelaufen und ist am Donnerstag, den 21.September 2023 dem Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages in Dresden persönlich übergeben wurden. Wir danken dem Herrn Landtagspräsidenten Herrn Rößler und dem Petitionsausschuss. Besonders möchten wir an dieser Stelle allen unseren Unterstützern von Herzen danken. Eure Unterschrift bedeutete uns mehr als Stimmen zu sammeln. Es ist ein froh machender Gedanke, dass so viele von euch verstehen, wie wichtig der Wald für uns Menschen ist und dass wir ohne eine intakte Natur mit geschützten Naturschutzgebieten in die der Mensch nicht eingreifen darf, nicht leben können. Die Erhaltung solcher Gebiete erfordert Verständnis, Wissen und Zurückhaltung vom Menschen. 

Wie geht es nun weiter?

Innerhalb von vier Wochen erhalten wir einen Eingangsbescheid vom Petitionsausschuss, unsere Petition erhält eine Nummer und es wird ein Ansprechpartner benannt für die Kommunikation. Ein auserwähltes Mitglied des Petitionsausschusses bearbeitet die Petition. Es wird eine  Stellungnahme vom Umweltministerium angefordert und ein Vor-Ort-Termin mit den Behörden, Naturschutzverbänden und Betroffenen organisiert. Der beauftragte Abgeordnete erstattet zum Abschluss einen Bericht an den  Petitionsausschuss. Der besagte Ausschuss entscheidet über die Petition und der Landtag beschließt die Entscheidung.

Wir danken euch nochmals herzlich für eure Unterstützung!

Eure BI "Kahlschlag in Lichtenwalde stoppen."








Man kann die Natur mit einer Forke vertreiben, aber sie kehrt immer wieder zurück.

Horaz (65 - 8 v.Chr.), römischer Satiriker und Dichter

Zum Nachdenken 

Du hast das Recht, zu rebellieren gegen die Zerstörung deiner Welt. Niemand braucht dir das Recht einräumen, du hast es, weil du Mensch bist.

Dieser herrliche blaue Planet ist deine Heimat, und du hast das Recht, sie zu schützen. Du hast das Recht, gegen die Ausbeutung der Natur zu rebellieren, gegen die Zerstörung der Ozonschicht, gegen die Verwüstung der Wälder, gegen die Versteppung der Grünzonen, gegen die Vernichtung der Balance, in der die Welt seit Jahrmillionen lebt. 
Du hast das Recht zu rebellieren gegen die Zerstörung und das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten, weil WIR! nicht genug Sorge tragen.
Du hast das Recht, betroffen zu sein von der Veränderung der Welt durch die Vergewaltigung des Menschen. Du hast das Recht, den Planeten mit all seinen Lebensformen zu lieben.
Ulrich Schaffer
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           Nächstes Treffen 

Unser nächstes Treffen findet am Montag, den 29. April 2024 ab 18.00 Uhr im Musikhaus am Fluss, zur alten Mühle 5 , 09577 Niederwiesa OT Lichtenwalde statt. Sie sind herzlich eingeladen uns und unser Anliegen besser kennenzulernen. 

https://www.musikhaus-am-fluss.com

Jeder Baum zählt

Alljährlich werden im Januar in der Dresdner Heide hochwertige Baumstämme versteigert (Submission).

Insgesamt waren es im Jahr 2024 genau 525 Baumstämme verschiedener Baumarten wie Stiel-, Trauben und Roteichen, Lärchen, Fischten und Bergahorn.

In einem Zeitungsartikel der Lokalzeitung Dresden vom März 2024, jubelte man über einen Stamm einer Stieleiche mit einem Durchmesser von 84cm und einer Länge von 8m, ein Baum wie gemalt...
Man nannte diesem Baum die "Braut der Submission", weil diese eiche den höchsten Wert der Versteigerung erzielte, nämlich 14.500 €, also 3274 € pro Kubikmeter. ein Furnierhersteller aus dem Spessart erhielt den Zuschlag.
Ist das nicht ein Hohn? 
Der Wert der Bäume ist nicht mit Geld aufzuwerten. Sie wuchsen Jahrhunderte, versorgen unsere Atmosphäre mit Sauerstoff für alle Lebewesen lebensnotwendig.
Und dann erdreisten sich Forstleute diese Bäume zu Geld zu machen.
Diese Bäume sind unwiederbringlich verloren. Die "Braut" wird dann in dünne Scheiben geschnitten um in irgendwelchen Luxushotels in Dubai an den Wänden zu kleben.
Auch 2023 wurde in Taura bei Burgstädt eine Eiche gefällt, die 12.761 € einbrachte, welche ebenfalls an einen Furnierhersteller ging. 
Der Landwirtschaftsminister Wolfram Günther nannte sich in dem Zusammenhang der Submission "Forstminister" und erklärte wörtlich:
"Bäume sind nicht nur Klimaschützer, Landschaftsbilder und wichtiger Lebensraum. Ihr Wachstum schafft auch den einzigartigen Rohstoff Holz. Aus den wertvollen Stämmen werden viele hochwertige und langlebige Dinge des Lebens gebaut- Möbel, Fußböden, aber auch ganze Häuser oder Musikinstrumente. Dabei bleibt CO2 gebunden, weshalb wir verstärkt auf den Rohstoff Holz setzen. Mit der integrativen naturgemäßen Waldbewirtschaftung integrieren wir Ökologie und Holznutzung. Wir wollen auch in Zukunft regional und nachhaltig produziertes Wertholz anbieten. Das hilft dem Klima, den Waldbesitzenden und den Wäldern in Sachsen." (Wochenspiegel vom 10.02.2023)
Was sagt uns damit der Herr Forstminister?
Es soll so weitergehen- jedes Jahr sollen über 500 alte Bäume fallen in einer Zeit, in der es notweniger denn je ist, jeden Baum zu erhalten. Der Wald wird von Herrn Günther quasi zum Wirtschaftswald erklärt. Es geht hier kaum um Naturschutz, sondern um Geld. Die Biodiversität ist laut Aussagen der Naturschützer sehr stark gefährdet. Pflanzen und Tiere verlieren durch das Abholzen der Bäume unwiederbringlich ihrem Lebensraum.
Gerade die "alten Recken" sind die besten Kohlendioxidversenker und hervorragende Sauerstoffhersteller, welche die Erde dringet benötigt. In den  riesigen Kronen der Bäume stellt jedes kleine Blatt ein kleines physikalisch-chemisches Labor dar, in dem die Photosynthese vollzogen wird. Der Baum produziert seine Nahrung und als Nebenprodukt fällt für alle Lebewesen der lebensnotwendige Sauerstoff an. Nicht zu vergessen sind die Wasserspeicher der Bäume. Wald bedeutet zugleich Wasser Wirtschaft.
Das, wovon Herr Günther schwärmt, ist durch andere Materialien zu ersetzen, aber die ehrwürdigen alten Bäume sind für immer verschwunden. 
Die aggressive, auf Maximalgewinn getrimmte Forst- und auch Landwirtschaft wirkt sich akut auf die Biodiversität in der Natur aus und damit natürlich auch auf alle Lebewesen. 
Dies müssen wir endlich begreifen, bevor die Zeit zu weit fortreitet um noch etwas daran zu ändern.
Was nützt uns der Eicheschrank, der angeblich CO2 eingeschlossen hat, der als totes Pflanzenlebewesen seine Tätigkeit verloren hat?
Naturschutz ist ein Menschenrecht. Aber der Mensch muss auch begreifen, welchen Stellenwert eine intakte Natur für ihn und alle anderen Lebewesen hat.
Der Naturschutz braucht ein eigenes, unbestechliches Ministerium mit kompetenten Mitarbeitern, die sich Ihrer großen Verantwortung bewusst sind.
Der Umwelt-und Naturschutz gehören nicht ins Landwirtschaftsministerium. Alle Behörden, auch die Ministerien sind den Menschen sozial-ökologisch verpflichtet. Sie haben sowohl für ein menschenwürdiges Leben zu sorgen mit sauberer Luft, sauberem Wasser und gesunder Nahrung, als auch den Erhalt der Tier-und Pflanzenwelt mit seinen Lebensräumen zu erhalten. Dieser Balanceakt zwischen Geben und Nehmen stellt eine große Herausforderung dar, die wir alle aktiv mitgestalten können.
Text: Heide Grey
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NEU! In unserer Galerie finden Sie aktuelle Bilder vom November 23 aus dem Zschopautal und jene, die in den letzten anderthalb Jahren entstanden sind.


Neuigkeiten und Infos:

"Auf Kosten der Natur" Abholzung in Schutzgebieten - Report Mainz

https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/report-mainz/sendung/2023/SB_Wald-100.html

Ja wie denn nun?!Müssen Waldeigentümer wirklich im Wald und an Wanderwegen "verkehrsgefährdete" Bäume fällen lassen um ihrer Verkehrssicherungspflicht nachzukommen? 

Nein, das müssen sie nicht! Dies belegt das aktuelle Urteil des Oberlandesgericht Naumburg von Dezember 2020. Demnach verklagte der Geschädigte die Stadt Thale auf Schadensersatz von  mind. 200.000 Euro, der von einem geschädigten Baum erfasst und schwer verletzt wurde. Die Klage wurde jedoch abgewiesen nach §4 und §22 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt.

Hier die aktuelle Pressemitteilung aus Kassel von Oktober 2023:

Pressemitteilung zum Unfall des "Harzer-Hexen-Stieg-Urteils 

Kassel, 20. Oktober 2023 

Der Bundesgerichtshof hat eine Nichtzulassungsbeschwerde hinsichtlich des so genannten „Harzer-Hexen-Stieg-Urteils“ des Oberlandesgericht Naumburg zurückgewiesen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil jetzt rechtskräftig: Einem Kläger, der während einer Wanderung auf dem Harzer-Hexen-Stieg im Jahr 2018 von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt wurde, steht kein Schadensersatz zu. Das Urteil zeigt, dass touristisch beworbene Wanderwege wie die „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege. 

Das Oberlandesgericht Naumburg hatte Mitte Dezember 2020 bereits ein entsprechendes Urteil des Landgericht Magdeburg bestätigt und die Berufung des Klägers zurückgewiesen. Dem Kläger stehe kein Schadensersatz zu, weil sich mit dem Umsturz des Baumes eine „waldtypische“ Gefahr verwirklicht habe, für die die beklagte Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte (15.12.2020, Az.: 2 U 66/20). 

Der Mann hatte vor dem Landgericht Magdeburg geklagt und von der Stadt Thale Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro verlangt. Nach eigenen Angaben wurde der Kläger im Juli 2018 auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg von einem herabstürzenden Baum erfasst und schwer verletzt. Der Unfall ereignete sich auf einem Waldgrundstück der Stadt Thale. Der Verletzte war der Auffassung, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt habe. Der Baum sei deutlich erkennbar abgestorben gewesen und wäre bei der Durchführung einer Baumschau sofort als Gefährdungsbaum ersichtlich gewesen und gefällt worden, so dass es nicht zu dem Unfall gekommen wäre.

Das Landgericht Magdeburg folgte dieser Auffassung nicht. Es wies die Klage aufgrund der geltenden Gesetzeslage (§ 4 und § 22 Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt) und der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom BGH, Urteil vom 02. Oktober 2012 – VI ZR 311/11) ab. In einer Mitteilung des Landgericht Magdeburg heißt es: „Der Waldbesucher, der auf eigene Gefahr Waldwege betritt, kann grundsätzlich nicht erwarten, dass der Waldbesitzer Sicherungsmaßnahmen gegen waldtypische Gefahren ergreift. Mit waldtypischen Gefahren muss der Waldbesucher auch auf Wegen rechnen. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken, die ein freies Bewegen in der Natur mit sich bringt, gehören grundsätzlich zum entschädigungslos hinzunehmenden allgemeinen Lebensrisiko. Dementsprechend können und müssen auf Wanderwegen nicht sämtliche Gefahren ausgeschlossen werden. Würde man eine völlige Gefahrlosigkeit der Wanderwege fordern, müsste man auf reizvolle Routen im Bergland ebenso wie auf einsame Waldpfade im Flachland aus Haftungsgründen verzichten. 

Auch nach der gesetzlichen Risikoverteilung aus § 22 LWaldG LSA haftet selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren.“ (4.3.20, Az.: 10 O 701/19). Das Oberlandesgericht Naumburg hatte diese Auffassung im Dezember 2020 bestätigt. Hinsichtlich der daraufhin beim Bundesgerichtshof eingereichten Nichtzulassungsbeschwerde hat das Bundesgericht am 21. September 2023 entschieden, eine Revision nicht zuzulassen (V1 ZR357 / 21). Damit ist das Urteil rechtskräftig. 

Der Deutsche Wanderverband bedauert derartige Unfälle ausdrücklich, begrüßt die Entscheidung aber, da es seinen Mitgliedsorganisationen für ihre tägliche Arbeit Sicherheit gebe und die Bedeutung eigenverantwortlichen Handelns betone. Außerdem zeige die Entscheidung, dass „Qualitätswege Wanderbares Deutschland“ wie der Harzer-Hexen-Stieg juristisch ebenso behandelt werden wie andere Wanderwege. Das Urteil habe damit für alle touristisch beworbenen und zertifizierten Wege hohe Bedeutung. Sie unterlägen keinen besonderen Auflagen und es erwüchsen daraus keine erhöhten Pflichten für Wald- und Grundeigentümer*innen.   

Hier finden Sie einen aktuellen Artikel des NABU (Naturschutzbund) zum Thema:

http://news.nabu.de/go/13/5EZG1ARL-5EWXTNE7-5EZ226U9-1452129A.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=230615+NABU-News 


Ein Einblick in die Korrespondenz zwischen dem Naturschutzbund Sachsen NASA und dem Landratsamt: